Toggle navigation

Lesung: Esthers Spuren

Die Geschichte der Shoah-Überlebenden Esther Bejarano und der Kampf gegen Rechtsextremismus

Am 5. Februar 2025 (Mi) ab 19.30 Uhr im KFZ Marburg

In dem Sachbuch „Esthers Spuren“ setzt sich Benet Lehmann mit der Geschichte der Shoah-Überlebenden Esther Bejarano und mit ihrem Kampf gegen Rechtsextremismus auseinander.

Die Zeitzeugin, Musikerin und Antifaschistin Esther Bejarano (1924 – 2021) wurde mit 18 Jahren nach Auschwitz deportiert. Sie musste Akkordeon im berüchtigten »Auschwitzer Mädchenorchester« spielen, kam später in das KZ Ravensbrück und floh bei Kriegsende während eines Todesmarschs. Bis zu ihrem Lebensende kämpfte sie gegen die deutsche Geschichtsvergessenheit an. Benet Lehmann hat viele Gespräche mit ihr geführt. Als Mitglied der letzten Generation, die noch unmittelbar mit Zeitzeug*innen sprechen kann, begibt sich Benet Lehmann auf die Spuren ihres Lebens mithilfe aktueller Forschung und im Licht gesellschaftlicher Entwicklungen. Welche Rolle spielt das Erbe der Zeitzeugenschaft heute noch? Was heißt es, Erinnerungskulturen in einer postmigrantischen Gesellschaft miteinander in Beziehung zu setzen? Wer erinnert an wen und warum? Und vor allem: Hilft Erinnerungskultur gegen Antisemitismus und Rassismus?

Benet Lehmann, geb. 1997, hat Geschichte, Englisch und Kunstgeschichte in Hamburg, Berlin und Jerusalem studiert und promoviert gegenwärtig zu Fotografien aus dem Zweiten Weltkrieg und ihrer erinnerungskulturellen Bedeutung heute. Die Recherchen zum Buch »Esthers Spuren« wurden mit dem Sonderpreis für Forschung zu Judentum und Antisemitismus der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Silten-Preis für Holocaustforschung ausgezeichnet. Daneben schreibt Benet Lehmann für Zeitungen und Magazine.

Veranstaltende: KFZ Marburg & „misch mit!“ (bsj Marburg)
Kosten: keine
Einlass: 19.30 Uhr, Beginn der Veranstaltung: 20.00 Uhr
mischmit! ist ein Vorhaben des Marburg und wird finanziert über das Bundesprogramm Demokratie leben und den Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese durch rechtsextreme, rechtspopulistische, rassistische oder andere menschenverachtende Äußerungen auffallen oder durch ihr Verhalten die Veranstaltung stören.