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Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen nach wie vor in weitestgehend getrennten Lebenswelten auf. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erreichen junge Menschen mit Beeinträchtigungen nur vereinzelt.
Seitdem das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 fordert, dass Angebote der Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sein müssen, machen sich immer mehr pädagogische Mitarbeiter*innen und Fachkräfte auf den Weg, an dieser Situation etwas zu ändern.
Sie stehen hierbei vor großen Aufgaben. Einerseits gilt es Bedarfe von jungen Menschen mit Behinderung zu erkennen und zu verstehen, diese sind fallspezifisch extrem unterschiedlich und man kann keinesfalls von der Vorstellung einer einheitlichen „Zielgruppe“ ausgehen. Andererseits müssen Wege gefunden werden, deren Teilhabe im Einzelfall zu ermöglichen. Einem Umstrukturierungsbedarf der jeweiligen Träger stehen hierbei Notwendigkeiten der Qualifizierung der Mitarbeiter*innen und der Qualitätsentwicklung auf Seiten der Abläufe gegenüber.
Bereits zum zweiten Mal fördert der Kinder- und Jugendplan des Bundes und das Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales kostenfreie dreitägige „Fortbildungen zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich“ die vom bsj Marburg durchgeführt werden. Neben den Mitarbeiter*innen der OKJA werden hierbei gezielt Fachkräfte der Eingliederungshilfe angesprochen, um eine zunehmende Kooperation der beiden Arbeitsfelder zu fördern.
Detaillierte Fortbildungsbeschreibungen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier oder bei der Bundesweiten Fachstelle Inklusion im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen Tel.06421 68533-12; 0151/ 56965387, lefebvre(at)bsj-marburg(dot)de