| Geschäftsbedingungen
Anmeldung: Die Anmeldung
kann auf dem beigefügten Anmeldeformular oder in einer anderen
schriftlichen Form erfolgen.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet
zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Spätestens 21 Tage
vor Veranstaltungsbeginn muß die gesamte Veranstaltungsgebühr
unter Angabe des Veranstaltungstitels und des Namens des Teilnehmers
oder der Teilnehmerin auf das Konto 6211 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
(BLZ: 53350000) eingezahlt sein.
Leistungen: Die Veranstaltungen
beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten Leistungen.
In der Regel organisiert der bsj e.V. den Campingplatz bzw. eine einfache
Selbstversorgerunterkunft. Zelte werden vom bsj e.V. nicht gestellt.
Die Verpflegungskosten sind mit wenigen Ausnahmen in den Veranstaltungskosten
enthalten. Die Verpflegung erfolgt in der Regel durch eine externe
Bewirtschaftung. Wenn im Ausschreibungstext "Selbstversorgung"
aufgeführt ist, organisieren die VeranstaltungsteilnehmerInnen
mit den Leitern die Versorgung der ganzen Gruppe. Der Einkauf erfolgt
zentral durch die Veranstaltungsteilnehmer. Ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
senden wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen zu. Damit die TeilnehmerInnen
Mitfahrgelegenheiten organisieren können, enthalten diese eine
komplette TeilnehmerInnenliste.
Leistungsänderungen können sich wegen
unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind gestattet,
soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.
Rücktritt durch VeranstaltungsteilnehmerInnen:
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist nur bis zum 7. Tag vor
Veranstaltungsbeginn möglich und muß schriftlich erfolgen.
Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim bsj e.V. Im Falle eines Rücktritts
werden folgende Gebühren berechnet:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn pauschal
30 Euro
- bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 %
der regulären Veranstaltungsgebühren
- bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der
regulären Veranstaltungsgebühren
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter
Rücktrittserklärung muss die volle Veranstaltungsgebühr
gezahlt werden.
Kann der/die TeilnehmerIn eine Ersatzperson
benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, wird von dem/der zurückgetretenen
TeilnehmerIn nur eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.
Rücktritt durch den bsj e.V.:
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
oder aus anderen, nicht vom bsj e.V. zur vertretenden Gründen
ausfallen, zahlt der bsj e.V. die Veranstaltungsgebühr in voller
Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollte bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung
abgesagt.
Haftung: Die Teilnahme an
den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Materialien und Gerätschaften
müssen von den TeilnehmerInnen vor der Inanspruchnahme auf erkennbare
Mängel selbst überprüft werden. Der bsj e.V. haftet
nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des
bsj e.V. oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten
Personen zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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